Barrierefreie Website
WCAG-konform, EAA-ready – wir machen Ihre Website rechtssicher und für alle nutzbar.
Jetzt anfragenEuropean Accessibility Act – was ab Juni 2025 gilt
Mit dem European Accessibility Act (EAA, in Österreich umgesetzt als Barrierefreiheitsgesetz) wird Barrierefreiheit für viele Unternehmenswebsites erstmals rechtlich verpflichtend. Das betrifft unter anderem:
- Webshops und E-Commerce-Plattformen
- Bank- und Zahlungsdienste (inklusive Online-Banking)
- Personenverkehrsdienste (Ticketverkauf, Buchung)
- Elektronische Kommunikationsdienste
- Anbieter von E-Books, Streaming und audiovisuellen Medien
- Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und ähnliche Selbstbedienungsterminals
Ausgenommen sind im Kern nur Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitenden oder unter 2 Mio. € Jahresumsatz. Wer das Gesetz missachtet, riskiert Beanstandungen durch die Aufsichtsbehörde und Bußgelder – in bestimmten Konstellationen auch Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände.
Was WCAG 2.1 AA konkret fordert
Der EAA verweist technisch auf die internationalen Richtlinien WCAG 2.1 (Level AA). Diese definieren klare, überprüfbare Kriterien, die eine barrierefreie Website erfüllen muss:
Wahrnehmbar
Ausreichende Farbkontraste, Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos, Textgröße skalierbar.
Bedienbar
Vollständige Tastatur-Navigation, keine Blitzeffekte, genug Zeit für zeitkritische Aktionen.
Verständlich
Klare Sprache, konsistente Navigation, hilfreiche Fehlermeldungen bei Formularen.
Robust
Kompatibilität mit Screenreadern, sauberer Code, valide HTML-Strukturen.
Ist Ihre Website bereits barrierefrei?
Wir prüfen Ihre bestehende Website und zeigen genau, was zu tun ist.
Jetzt anfragenSo gehen wir vor
1. Accessibility-Audit
Automatisierter Scan plus manuelle Prüfung durch uns. Sie bekommen einen klaren Befund.
2. Priorisierter Maßnahmenplan
Welche Fixes sind rechtlich kritisch, welche sind optional? Mit Aufwandsabschätzung.
3. Umsetzung
Code-Anpassungen, Inhalts-Optimierungen, Accessibility-Statement, Screenreader-Test.
4. Konformitätsprüfung
Abschlussprüfung und Dokumentation, damit Sie im Fall einer Beanstandung nachweisbar konform sind.
Barrierefrei heißt nicht hässlich
Ein hartnäckiger Irrtum: Barrierefreie Websites sähen „technisch“ oder „abgespeckt“ aus. Das Gegenteil ist richtig. Die meisten Accessibility-Anforderungen sind sowieso Zeichen für gutes Webdesign – klare Struktur, gute Lesbarkeit, verständliche Bedienung, sauberer Code. Davon profitieren alle Nutzer, nicht nur Menschen mit Einschränkungen.
Und: Suchmaschinen lieben barrierefreie Websites. Alt-Texte, semantisches HTML, klare Strukturen – das sind gleichzeitig SEO-Signale. Gute Barrierefreiheit ist fast immer auch gutes SEO.
