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Barrierefreie Website

WCAG-konform, EAA-ready – wir machen Ihre Website rechtssicher und für alle nutzbar.

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European Accessibility Act – was ab Juni 2025 gilt

Mit dem European Accessibility Act (EAA, in Österreich umgesetzt als Barrierefreiheitsgesetz) wird Barrierefreiheit für viele Unternehmenswebsites erstmals rechtlich verpflichtend. Das betrifft unter anderem:

  • Webshops und E-Commerce-Plattformen
  • Bank- und Zahlungsdienste (inklusive Online-Banking)
  • Personenverkehrsdienste (Ticketverkauf, Buchung)
  • Elektronische Kommunikationsdienste
  • Anbieter von E-Books, Streaming und audiovisuellen Medien
  • Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und ähnliche Selbstbedienungs­terminals

Ausgenommen sind im Kern nur Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitenden oder unter 2 Mio. € Jahresumsatz. Wer das Gesetz missachtet, riskiert Beanstandungen durch die Aufsichtsbehörde und Bußgelder – in bestimmten Konstellationen auch Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände.

Was WCAG 2.1 AA konkret fordert

Der EAA verweist technisch auf die internationalen Richtlinien WCAG 2.1 (Level AA). Diese definieren klare, überprüfbare Kriterien, die eine barrierefreie Website erfüllen muss:

Wahrnehmbar

Ausreichende Farbkontraste, Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos, Textgröße skalierbar.

Bedienbar

Vollständige Tastatur-Navigation, keine Blitzeffekte, genug Zeit für zeitkritische Aktionen.

Verständlich

Klare Sprache, konsistente Navigation, hilfreiche Fehlermeldungen bei Formularen.

Robust

Kompatibilität mit Screenreadern, sauberer Code, valide HTML-Strukturen.

Ist Ihre Website bereits barrierefrei?

Wir prüfen Ihre bestehende Website und zeigen genau, was zu tun ist.

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So gehen wir vor

1. Accessibility-Audit

Automatisierter Scan plus manuelle Prüfung durch uns. Sie bekommen einen klaren Befund.

2. Priorisierter Maßnahmenplan

Welche Fixes sind rechtlich kritisch, welche sind optional? Mit Aufwandsabschätzung.

3. Umsetzung

Code-Anpassungen, Inhalts-Optimierungen, Accessibility-Statement, Screenreader-Test.

4. Konformitätsprüfung

Abschlussprüfung und Dokumentation, damit Sie im Fall einer Beanstandung nachweisbar konform sind.

Barrierefrei heißt nicht hässlich

Ein hartnäckiger Irrtum: Barrierefreie Websites sähen „technisch“ oder „abgespeckt“ aus. Das Gegenteil ist richtig. Die meisten Accessibility-Anforderungen sind sowieso Zeichen für gutes Webdesign – klare Struktur, gute Lesbarkeit, verständliche Bedienung, sauberer Code. Davon profitieren alle Nutzer, nicht nur Menschen mit Einschränkungen.

Und: Suchmaschinen lieben barrierefreie Websites. Alt-Texte, semantisches HTML, klare Strukturen – das sind gleichzeitig SEO-Signale. Gute Barrierefreiheit ist fast immer auch gutes SEO.

Barrierefreie Website Wien

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